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Trump verlangt binnen 30 Tagen eine Regel für Drohnenflüge außer Sichtweite und macht Buy American zur Pflicht für Behörden

MEKAWIRE-Redaktion
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Trump verlangt binnen 30 Tagen eine Regel für Drohnenflüge außer Sichtweite und macht Buy American zur Pflicht für Behörden (Illustration: MEKAWIRE)

US-Präsident Donald Trump hat am 6. Juni 2025 zwei Verordnungen zu Drohnen unterzeichnet. Die Luftfahrtbehörde FAA soll binnen 30 Tagen einen Regelentwurf für Routineflüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) vorlegen und ihn binnen 240 Tagen verabschieden, Bundesbehörden sollen in den USA gebaute Drohnen bevorzugen, und das Pentagon soll seine Blue-UAS-Liste erweitern.

Die zweite Verordnung schafft eine Taskforce für Luftraumsouveränität und stärkt die Drohnenabwehr vor der Fußball-WM 2026 und den Olympischen Spielen 2028.

US-Präsident Donald Trump hat am 6. Juni 2025 zwei Executive Orders unterzeichnet, die den Umgang Washingtons mit Drohnen neu ordnen. Die Verordnung 14307 mit dem Titel Unleashing American Drone Dominance setzt der Luftfahrtbehörde FAA Fristen, um Routineflüge außerhalb der Sichtweite des Piloten zu erlauben, und verpflichtet alle Bundesbehörden, in den Vereinigten Staaten hergestellte Drohnen zu bevorzugen. Die am selben Tag unterzeichnete Verordnung 14305, Restoring American Airspace Sovereignty, gibt Bund, Bundesstaaten und Kommunen mehr Mittel, um Drohnen über Grenzen, kritischer Infrastruktur, Regierungsgebäuden und Großveranstaltungen zu erkennen und abzuwehren.

Die Fristen

Kern der zivilen Verordnung ist ein Zeitplan. Der Verkehrsminister muss über die FAA binnen 30 Tagen einen Regelentwurf vorlegen, der Routineflüge außerhalb der Sichtweite (Beyond Visual Line of Sight, BVLOS) für gewerbliche Zwecke und die öffentliche Sicherheit ermöglicht. Die endgültige Regel ist binnen 240 Tagen fällig. Innerhalb von 120 Tagen soll die FAA KI-Werkzeuge einsetzen, um Ausnahmeanträge nach Part 107, der heute für kleine gewerbliche Drohnen geltenden Vorschrift, schneller zu prüfen, und binnen 240 Tagen eine aktualisierte Roadmap zur Integration ziviler Drohnen in den Luftraum veröffentlichen. Nach einer MEKAWIRE-Berechnung ab dem Unterzeichnungsdatum ist der Entwurf bis zum 6. Juli 2025 und die endgültige Regel bis zum 1. Februar 2026 fällig.

Fristen der beiden Drohnenverordnungen vom 6. Juni 2025
  • EO 14307
    Vorgabe
    Regelentwurf für Routineflüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS)
    Federführung
    DOT / FAA
    Tage nach Unterzeichnung
    30
    Frist
    2025-07-06
  • EO 14307
    Vorgabe
    Veröffentlichung der Covered Foreign Entity List
    Federführung
    FASC
    Tage nach Unterzeichnung
    30
    Frist
    2025-07-06
  • EO 14305
    Vorgabe
    Echtzeitzugang zu Remote-ID-Daten für Bundes- und Landesbehörden
    Federführung
    FAA
    Tage nach Unterzeichnung
    60
    Frist
    2025-08-05
  • EO 14307
    Vorgabe
    Ausschreibung des eVTOL-Integrationspilotprogramms
    Federführung
    FAA
    Tage nach Unterzeichnung
    90
    Frist
    2025-09-04
  • EO 14307
    Vorgabe
    Maßnahmen gegen ausländische Kontrolle der Drohnenlieferkette
    Federführung
    Commerce
    Tage nach Unterzeichnung
    90
    Frist
    2025-09-04
  • EO 14307
    Vorgabe
    Änderung der Exportkontrollen für US-Zivildrohnen
    Federführung
    Commerce
    Tage nach Unterzeichnung
    90
    Frist
    2025-09-04
  • EO 14307
    Vorgabe
    Erweiterung der Blue-UAS-Liste um Drohnen nach Paragraf 848
    Federführung
    DoD
    Tage nach Unterzeichnung
    90
    Frist
    2025-09-04
  • EO 14307
    Vorgabe
    KI-Werkzeuge für schnellere Part-107-Ausnahmen
    Federführung
    FAA
    Tage nach Unterzeichnung
    120
    Frist
    2025-10-04
  • EO 14305
    Vorgabe
    NOTAMs und TFRs im offenen Geofencing-Format
    Federführung
    FAA
    Tage nach Unterzeichnung
    180
    Frist
    2025-12-03
  • EO 14307
    Vorgabe
    Endgültige BVLOS-Regel
    Federführung
    DOT / FAA
    Tage nach Unterzeichnung
    240
    Frist
    2026-02-01
  • EO 14307
    Vorgabe
    Aktualisierte Roadmap zur Luftraumintegration
    Federführung
    FAA
    Tage nach Unterzeichnung
    240
    Frist
    2026-02-01

Tage laut Executive Orders 14307 und 14305 (whitehouse.gov). Fristdaten sind MEKAWIRE-Berechnungen: 6. Juni 2025 plus genannte Tage. Offengelegte Zahlen, keine Schätzungen.

Stand: 1. Okt. 2026

Buy American per Verordnung

Abschnitt 7 der Verordnung 14307 weist alle Behörden an, im gesetzlich größtmöglichen Umfang in den USA hergestellte Drohnen gegenüber im Ausland gefertigten zu bevorzugen. Der Federal Acquisition Security Council muss binnen 30 Tagen eine Covered Foreign Entity List mit Unternehmen veröffentlichen, die Risiken für die Lieferkette darstellen. Das Handelsministerium hat 90 Tage Zeit, um mit Regelsetzung und Untersuchungen die Drohnenlieferkette gegen ausländische Kontrolle oder Ausnutzung abzusichern. Ein Land oder ein Unternehmen nennt die Verordnung nicht.

Auch der Export wird zum Politikinstrument. Das Handelsministerium soll gemeinsam mit Außen-, Verteidigungs- und Energieministerium binnen 90 Tagen die Exportkontrollen so ändern, dass in den USA gefertigte Zivildrohnen beschleunigt an ausländische Partner geliefert werden können, ausgenommen an gegnerische Staaten. Die Export-Import Bank, die U.S. International Development Finance Corporation und die Trade and Development Agency sollen solche Exporte mit Krediten, Garantien und Versicherungen vorrangig finanzieren.

Der Anteil des Pentagons

Abschnitt 9 regelt die Beschaffung des Militärs. Der Verteidigungsminister muss Drohnen auf der Blue-UAS-Liste der Defense Innovation Unit ohne Ausnahmegenehmigung auf Militärgelände fliegen lassen, die Liste binnen 90 Tagen auf Drohnen erweitern, die Paragraf 848 des National Defense Authorization Act für das Haushaltsjahr 2020 erfüllen, sie monatlich aktualisieren und solche Drohnen von US-Unternehmen bevorzugt kaufen. Die Teilstreitkräfte haben 90 Tage, um Programme zu benennen, die Drohnen günstiger ersetzen könnten, und das Pentagon muss über Frequenzhürden beim Drohnentraining berichten.

eVTOL-Pilot und Luftraumverordnung

Dieselbe Verordnung schafft ein eVTOL-Integrationspilotprogramm. Die FAA muss binnen 90 Tagen Vorschläge von Bundesstaaten, Kommunen sowie Stammes- und Territorialregierungen mit Industriepartnern einholen und mindestens fünf Projekte auswählen. Zu den Kriterien gehört der Einsatz von Fluggeräten, die von US-Unternehmen entwickelt oder angeboten werden. Das Programm läuft drei Jahre, sofern es nicht verlängert wird.

Die Verordnung 14305 bildet die Sicherheitsseite. Sie richtet eine Federal Task Force to Restore American Airspace Sovereignty unter Vorsitz des Nationalen Sicherheitsberaters ein und verpflichtet die FAA, Bundes- und Landesbehörden binnen 60 Tagen automatisierten Echtzeitzugang zu Remote-ID-Daten zu geben. Binnen 180 Tagen muss die FAA NOTAMs und temporäre Flugbeschränkungen in einem offenen, für Geofencing geeigneten Format veröffentlichen. Die Verordnung sieht ein nationales Trainingszentrum für Drohnenabwehr vor, zunächst mit Blick auf die FIFA-Weltmeisterschaft 2026 und die Olympischen Sommerspiele 2028, und verlangt die Einhaltung des vierten Verfassungszusatzes und des Privacy Act von 1974.

Wer betroffen ist

Für US-Hersteller autonomer Feldroboter verändern die Verordnungen vor allem die Nachfrage. Skydio, Hersteller autonomer Drohnen mit einer zuletzt offengelegten Series E über 230 Millionen Dollar im Februar 2023, und Zipline, dessen Lieferdienst auf Langstreckenflüge außer Sichtweite angewiesen ist, profitieren am direktesten von einer BVLOS-Regel. Saronic Technologies, im Februar 2025 mit einer Series C über 600 Millionen Dollar bei 4 Milliarden Dollar Post-Money bewertet, baut unbemannte Boote statt Fluggeräte, bedient aber denselben Bedarf des Pentagons an günstigeren autonomen Systemen. Gehweg-Lieferroboter wie die von Starship Technologies und Serve Robotics fallen nicht unter Luftfahrtregeln, konkurrieren aber um dieselben Aufträge auf der letzten Meile.

US-Hersteller autonomer Feldroboter im Wirkungsbereich der Verordnungen: letzte offengelegte Runde vor dem 6. Juni 2025
  • Skydio
    Segment
    Autonome Drohnen
    Gegründet
    2014
    Runde
    Series E
    Bekanntgabe
    2023-02-27
    Betrag (Mio. USD)
    230
    Post-Money (Mrd. USD)
    Keine Daten
  • Zipline
    Segment
    Lieferdrohnen
    Gegründet
    2014
    Runde
    Sonstige
    Bekanntgabe
    2021-06-30
    Betrag (Mio. USD)
    250
    Post-Money (Mrd. USD)
    Keine Daten
  • Saronic Technologies
    Segment
    Unbemannte Überwasserboote
    Gegründet
    Keine Daten
    Runde
    Series C
    Bekanntgabe
    2025-02-18
    Betrag (Mio. USD)
    600
    Post-Money (Mrd. USD)
    4
  • Starship Technologies
    Segment
    Gehweg-Lieferroboter
    Gegründet
    2014
    Runde
    Ohne Bezeichnung
    Bekanntgabe
    2024-02-06
    Betrag (Mio. USD)
    90
    Post-Money (Mrd. USD)
    Keine Daten
  • Serve Robotics
    Segment
    Gehweg-Lieferroboter
    Gegründet
    Keine Daten
    Runde
    Registrierte Direktplatzierung
    Bekanntgabe
    2025-01-07
    Betrag (Mio. USD)
    80
    Post-Money (Mrd. USD)
    Keine Daten

Letzte vor dem 2025-06-06 angekündigte Runde laut Unternehmens- oder Investorenmitteilung (MEKAWIRE-verifizierte Daten). Bei Zipline die Finanzierung vom Juni 2021. Leer, wenn nicht offengelegt. Offengelegte Zahlen, keine Schätzungen.

Stand: 1. Okt. 2026

Was das für Europa bedeutet

Für europäische Anbieter ist die Botschaft zweischneidig. Die Exportförderung gilt nur für in den USA gefertigte Drohnen, und die Beschaffungspräferenz erschwert europäischen Komplettsystemen den Zugang zu US-Behörden. Zugleich suchen US-Hersteller, deren Lieferketten durch die Covered Foreign Entity List unter Druck geraten, Zulieferer aus verbündeten Staaten. Mittelständische Hersteller von Kameras, Sensoren, Antrieben und Funkmodulen aus Deutschland und Europa könnten davon profitieren, sofern sie ihre Herkunft lückenlos belegen. Wer den US-Behördenmarkt mit kompletten Systemen bedienen will, dürfte um Fertigung in den USA kaum herumkommen.

Offene Fragen

Die Verordnungen setzen Fristen, keine Budgets. Keine von beiden stellt Mittel bereit, und das Faktenblatt des Weißen Hauses nennt weder Arbeitsplatz- noch Markt- oder Ausgabenzahlen. Regelsetzung kann sich verzögern, wenn Personal fehlt, und eine BVLOS-Regel wird Stellungnahmen von Piloten, Flughäfen und Datenschützern auslösen. Wie tief die Covered Foreign Entity List und die Maßnahmen des Handelsministeriums in Komponenten reichen, entscheidet über die Kosten kleiner US-Drohnenhersteller.

MEKAWIRE-Analyse

Die Verordnungen vom 6. Juni verschieben die US-Drohnenpolitik von der Beschränkung ausländischer Geräte hin zur Schaffung von Nachfrage nach heimischen, und ob diese Nachfrage zivil oder nur militärisch wird, entscheidet die BVLOS-Frist.

Der Beleg liegt in der Architektur. Neben dem, was Behörden nicht kaufen dürfen, regelt Verordnung 14307 nun, was sie bevorzugt kaufen sollen, wie Exporte finanziert werden und bis wann die FAA Flüge über Entfernungen zulassen muss, die bezahlte Arbeit erst möglich machen. Für Zipline oder Skydio zählen die Fristen von 30 und 240 Tagen mehr als jede Beschaffungspräferenz, denn erst Routineflüge über lange Strecken machen aus Pilotprojekten Flotten.

Das stärkste Gegenargument lautet, dass Verordnungen billig sind. Eine Verordnung schafft keine zusätzlichen Prüfer, keine Sicherheitsnachweise und keinen Ausgleich mit der bemannten Luftfahrt. Die Buy-American-Präferenz verteuert zudem den Betrieb für Polizeibehörden und Versorger, die heute günstigere Importdrohnen einsetzen.

Bull-Szenario. Legt die FAA den Entwurf fristgerecht vor und kommt die endgültige Regel um Februar 2026, erhalten US-Betreiber in Lieferung, Inspektion und öffentlicher Sicherheit einen landesweiten Rahmen statt Einzelgenehmigungen. Zusammen mit der erweiterten Blue-UAS-Liste und Exportfinanzierung gewinnen heimische Hersteller Skaleneffekte im zivilen wie im militärischen Geschäft.

Bear-Szenario. Fristen rutschen, die endgültige Regel kommt mit engen Auflagen, und die Covered Foreign Entity List kappt importierte Komponenten, bevor US-Zulieferer sie ersetzen können. Heimische Hersteller tragen dann höhere Kosten ohne die versprochenen Stückzahlen.

Signale mit Datum.

  • 6. Juli 2025: ob der BVLOS-Entwurf der FAA und die Covered Foreign Entity List zur 30-Tage-Frist erscheinen.
  • 4. September 2025: die 90-Tage-Marken für Blue-UAS-Erweiterung, Lieferkettenmaßnahmen, Exportkontrollen und die eVTOL-Ausschreibung.
  • 1. Februar 2026: die 240-Tage-Frist für die endgültige BVLOS-Regel und die Integrations-Roadmap.

Gute oder schlechte Nachricht für das Unternehmen?

 

Eckdaten
Verordnungen
EO 14307 Unleashing American Drone Dominance; EO 14305 Restoring American Airspace Sovereignty
Unterzeichnet
6. Juni 2025
Federal Register
EO 14307, 90 FR 24727, veröffentlicht am 11. Juni 2025
BVLOS-Entwurf
Binnen 30 Tagen
BVLOS-Endregel
Binnen 240 Tagen
Lieferkette
Covered Foreign Entity List binnen 30 Tagen; Maßnahmen des Handelsministeriums binnen 90 Tagen
Militär
Blue-UAS-Liste binnen 90 Tagen um Drohnen nach Paragraf 848 erweitert, monatliche Aktualisierung
eVTOL-Pilot
Mindestens fünf Projekte, drei Jahre Laufzeit
Drohnenabwehr
Taskforce unter Vorsitz des Nationalen Sicherheitsberaters; Fokus auf WM 2026 und Olympia 2028
Quellen
MEKAWIRE Intelligence
  1. 01

    Warum das wichtig ist

    Die beiden Verordnungen fassen Luftraumintegration, heimische Fertigung, Exportfinanzierung, militärische Beschaffung und Drohnenabwehr in einem unterzeichneten Paket mit datierten Aufgaben zusammen. Frühere Bundesmaßnahmen setzten vor allem auf Verbote. Verordnung 14307 ergänzt ein Nachfragesignal, indem sie festlegt, was Behörden bevorzugen und wen Exportkreditagenturen finanzieren sollen.

    Für autonome Feldrobotik ist die BVLOS-Frist der Kern. Drohnenlieferung, Inspektion von Leitungen und Pipelines, Pflanzenschutz aus der Luft und Drohnen als Ersthelfer setzen Flüge außer Sichtweite voraus. Unter Part 107 hängen solche Flüge an Ausnahmegenehmigungen, und die Anordnung, deren Prüfung mit KI zu beschleunigen, räumt diesen Engpass selbst ein.

    Die Sicherheitsverordnung zeigt den politischen Preis. Breiterer Luftraumzugang geht einher mit Remote-ID-Daten für Strafverfolger, maschinenlesbaren Geofencing-Daten und erweiterter Abwehrbefugnis. Betreiber, die Compliance früh in ihre Flottensoftware einbauen, sind im Vorteil.

  2. 02

    Wettbewerbsanalyse

    Unter den US-Unternehmen in den MEKAWIRE-Daten stehen Zipline und Skydio den zivilen Bestimmungen am nächsten. Zipline hängt an autonomer Langstreckenlieferung, Skydio verkauft autonome Drohnen an Sicherheitsbehörden, Versorger und Militär. Beide profitieren von einer BVLOS-Regel und der Präferenz für US-Fertigung.

    Saronic Technologies mit 600 Millionen Dollar Series C bei 4 Milliarden Dollar Bewertung im Februar 2025 zeigt, wohin Verteidigungsgeld für Autonomie bereits fließt. Die Anweisung an die Teilstreitkräfte, durch Drohnen ersetzbare Programme zu suchen, weist für unbemannte Luftfahrzeuge in dieselbe Richtung.

    Für europäische Anbieter wie Hersteller von Inspektions- oder Lieferdrohnen verengt sich der direkte Zugang zu US-Behörden. Partnerschaften mit US-Herstellern oder eigene US-Fertigung werden zur Voraussetzung.

  3. 03

    Bewertungskontext

    Die Verordnungen enthalten weder Mittel noch Marktprognose und lassen sich daher nicht direkt bewerten. Vergleichbar ist das Kapital, das begünstigte Unternehmen bereits eingeworben haben. Nach MEKAWIRE-Berechnung ist Saronics Series C von 600 Millionen Dollar 2,6-mal so groß wie Skydios Series E von 230 Millionen Dollar (600 / 230).

    Für Investoren zählt die Verschiebung der Risiken. Beschaffungspräferenz und Exportfinanzierung senken das Nachfragerisiko von US-Drohnenherstellern, die Lieferkettenklauseln erhöhen das Kostenrisiko für Hersteller mit importierten Baugruppen. Der Nettoeffekt lässt sich erst nach Veröffentlichung der Covered Foreign Entity List und der Maßnahmen des Handelsministeriums beurteilen.

  4. 04

    Folgen für die Lieferkette

    Abschnitt 7 ist die Lieferkettenklausel. Die Covered Foreign Entity List und die Maßnahmen des Handelsministeriums gegen ausländische Kontrolle bestimmen, welche Zulieferer US-Drohnenhersteller und ihre staatlichen Kunden nutzen dürfen. Entscheidend ist, wie tief die Liste unter die Ebene fertiger Fluggeräte reicht.

    Druckpunkte sind Flugsteuerungen, Funk und Datenlinks, Kameras und Gimbals sowie Batterien. Jede Abhängigkeit von Lieferanten aus Staaten, die Washington als Gegner einstuft, wird zur Belastung. Zulieferer aus Europa, Japan, Korea und Taiwan, die ihre Lieferketten dokumentieren können, dürften profitieren. Die Exportklausel wirkt in die Gegenrichtung und öffnet US-Fertigern einen finanzierten Weg in verbündete Märkte, auch in Europa.

  5. 05

    Worauf jetzt zu achten ist

    Der erste Test kommt am 6. Juli 2025, wenn die 30-Tage-Fristen für den BVLOS-Entwurf und die Covered Foreign Entity List ablaufen. Ein vollständiger Entwurf zum Stichtag würde zeigen, wie ernst die FAA den Zeitplan nimmt.

    Am 4. September 2025 bündeln sich die 90-Tage-Marken: Blue-UAS-Erweiterung, Lieferkettenmaßnahmen, Exportkontrollen, eVTOL-Ausschreibung und die Überprüfung ersetzbarer Militärprogramme. Daran lässt sich ablesen, ob Beschaffung und Handelspolitik im Tempo der FAA mitziehen.

    Die 240-Tage-Frist am 1. Februar 2026 für die endgültige BVLOS-Regel und die Roadmap ist der zivile Meilenstein. Die Drohnenabwehr bei der WM 2026 wird die Sicherheitsverordnung öffentlich prüfen.

  6. 06

    Analystensicht

    These: Die Verordnungen machen US-Drohnenpolitik zu nachfrageseitiger Industriepolitik, und ihr ziviler Wert hängt daran, dass die BVLOS-Regel annähernd fristgerecht kommt. Konfidenz: mittel. Die Richtung ist im unterzeichneten Text klar und die Fristen sind konkret, doch ob die Regelsetzungskapazität der FAA dafür reicht, ist unerprobt, und neue Mittel gibt es nicht.

    Am wahrscheinlichsten ist eine teilweise Umsetzung: ein Entwurf nahe der 30-Tage-Marke, Beschaffungsschritte im Pentagon binnen weniger Monate, eine endgültige Regel später als nach 240 Tagen und mit Betriebsauflagen. Selbst das wäre für Liefer- und Inspektionsbetreiber, die heute von Ausnahmen leben, ein Sprung.

    Abwärtsrisiken sind Engpässe bei Komponenten infolge der Lieferkettenklauseln und politischer Widerstand gegen Flüge über dicht besiedelten Gebieten. Aufwärtspotenzial entsteht, wenn die Exportfinanzierung offensiv genutzt wird, um US-Drohnen bei verbündeten Streitkräften und Polizeien zu platzieren.

  7. 07

    Offene Fragen

    Wird der FAA-Entwurf die schwereren Fluggeräte und größeren Reichweiten abdecken, die Liefernetze brauchen, oder mit risikoarmen Inspektionsflügen beginnen?

    Welche Unternehmen nimmt der Federal Acquisition Security Council in die Covered Foreign Entity List auf, und reicht sie bis zu Komponentenlieferanten?

    Wie werden Polizeibehörden und Versorger mit großen Importflotten in der Übergangszeit behandelt, und folgen Bundeszuschüsse der Buy-American-Präferenz?

    Welche Herkunftsnachweise müssen europäische Zulieferer erbringen, um in US-Drohnen verbaut zu werden?